kitaboard - Weilheim i.OB

Schnell zum Kitaplatz

Auf den folgenden Seiten führen wir Sie Schritt für Schritt durch die online Anmeldung für einen Kinderbetreuungsplatz. Bitte lesen Sie alle Texte sorgfältig durch und beantworten Sie die Fragen gewissenhaft.

Kita finden

Anmeldung zu einem Kinderbetreuungsplatz

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

Kindertagesstätten unterstützen Familien in der Erziehung und erleichtern den Übergang zur Schule. Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt haben Anspruch auf frühkindliche Förderung. In Weilheim i.OB gibt es verschiedene Kindertageseinrichtungen mit vielfältigen pädagogischen Angeboten. Sie können sich auf dieser Seite über die Konzepte und Betreuungsformen informieren, und Ihr Kind online für einen Betreuungsplatz anmelden. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung keine verbindliche Platzzusage darstellt.

  • Bitte füllen Sie das Online-Formular vollständig mit den Angaben zu Ihnen und Ihrem Kind aus.
  • Pro Kind können Sie bis zu fünf Betreuungseinrichtungen auswählen.
  • Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Wenn Sie diesen Link anklicken, sind Sie automatisch registriert.
  • Ihre Vormerkung wird nach unserer Prüfung an die von Ihnen als erstes ausgewählte Wunscheinrichtung weitergeleitet.
  • Falls keine Aufnahme in Ihrer Wunscheinrichtung möglich ist, erhalten Sie eine Information und Ihre Anmeldung wird automatisch an die nächste von Ihnen ausgewählte Einrichtung weitergeleitet.

  • Jedes Kind kann nur einmal vorgemerkt werden.
  • Geschwisterkinder werden bei freien Plätzen vorrangig berücksichtigt.
  • Das Datum der Vormerkung hat keinen Einfluss auf die Platzvergabe.
  • Ihre Vormerkung bleibt solange gültig, bis Ihr Kind in einer Einrichtung aufgenommen wurde.
  • Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht erst mit dem Abschluss eines Betreuungsvertrages in der jeweiligen Einrichtung.
  • Es wird darauf hingewiesen, dass es zum gesetzlichen Schutzauftrag des Trägers einer Kindertageseinrichtung bzw. des betreuenden Fachpersonals zählt, sich bereits zu Beginn des Besuchs der Einrichtung Kenntnis über den Entwicklungsstand Ihres Kindes zu verschaffen und darauf hinzuwirken, dass das Kind die notwendige Früherkennungsuntersuchung wahrnimmt. Dies ist Voraussetzung für eine individuelle Förderung des Kindes. Aus diesem Grund sind Träger bzw. beauftragtes Fachpersonal verpflichtet, sich bei Aufnahme die Teilnahme des Kindes an der letzten fälligen altersentsprechenden Früherkennungsuntersuchung von den Eltern / Personensorgeberechtigten nachweisen zu lassen und bei Nichtvorlage dies schriftlich festzuhalten.
  • Eltern müssen nachweisen, dass ihre Kinder vor Eintritt in die Kindertageseinrichtung die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfungen gegen Masern erhalten haben. Ungeimpfte Kinder können vom Besuch einer Kindertagesstätte ausgeschlossen werden. Kinder unter einem Jahr müssen noch keinen Nachweis vorlegen. Kinder ab einem Jahr müssen mindestens eine Masern-Schutzimpfung (oder eine Immunität gegen Masern) nachweisen. Ab zwei Jahren muss der vollständige Masernschutz (zwei Schutzimpfungen) nachgewiesen werden. Für den Nachweis der Masernschutzimpfung müssen Sie der Einrichtungsleitung vor Betreuungsbeginn vorlegen:
    • gelbes Kinderuntersuchungsheft oder Impfpass oder
    • ein ärztliches Attest, dass eine Immunität gegen Masern besteht oder Ihr Kind aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann oder
    • eine Bestätigung der vorherigen Einrichtung, dass der Nachweis bereits erbracht wurde.

1.) Abhängig vom Familienstand des Erziehungsberechtigten ist ein Nachweis des Sorgerechts zwingend erforderlich. Geschiedenen, Alleinerziehenden oder in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft lebenden benötigen im weiteren Verlauf der Anmeldung einen Nachweis über das alleinige oder gemeinsame Sorgerecht als PDF-Datei mit maximaler Dateigröße von 3 Megabyte. Der Upload erfolgt am Ende der Anmeldung.

2.) Falls Sie erwerbstätig, in Aus- oder Fortbildung oder selbstständig sind, benötigen wir im weiteren Verlauf der Anmeldung einen Nachweis über die Erwerbstätigkeit als PDF-Datei mit maximaler Dateigröße von 3 Megabyte. Der Upload erfolgt am Ende der Anmeldung. Nutzen Sie hierfür folgende Vorlage:

Download Vorlage

3.) Falls Sie Ihren Wohnsitz am Tage der Anmeldung noch nicht in Weilheim haben, benötigen wir einen Miet- oder Kaufvertrag als PDF-Datei mit maximaler Dateigröße von 3 Megabyte. Der Upload erfolgt am Ende der Anmeldung.